Vertragsbedingungen

Die Prüfung des gesamten Plans auf dessen Vereinbarung mit
den gesetzlichen Vorgaben ist Aufgabe des Auftraggebers.
Der Auftragsnehmer nimmt eine solche Prüfung nicht vor.

 

Der Auftragsnehmer ist nicht verpflichtet, die mit dem Auftrag
und der Ausführung evtl. einhergehenden Rechte beteiligter
oder unbeteiligter Dritter zu prüfen.

 

Dem Auftragsnehmer obliegen keinerlei Überwachungspflichten
bezüglich der praktischen Umsetzung des Plans durch den
Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen.

 

Für Schäden, die bei der praktischen Umsetzung des Plans
verursacht werden, haftet der Auftragsnehmer nicht. Der
Auftragsnehmer übernimmt keine Garantie für die Durchführ-
barkeit des Plans.

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